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Fallen für Verbraucher
Beispiel: Baufinanzierung
Testen Sie die Fähigkeiten Ihres Beraters anhand der folgenden Fragen:
Wurde eine detaillierte Gesamtkostenschätzung vorgenommen?
Wurde die Beleihungsgrenze für die erstrangige Hypothek ermittelt (vorläufiges Wertgutachten)?
Wurden Sie über die Kosten des Nachranges aufgeklärt?
Höhe der monatlichen Bewirtschaftungskosten ermittelt?
Zinszahlungsweise und Tilgungsverrechnung (vor-, mittel-, nachschüssig)?
Bereitstellungszinsen ab wann fällig?
Höhe der Bearbeitungsgebühr?
Fallen Schätzgebühren bzw. Gutachterkosten an?
Fallen Vermittlungsprovision bzw. sonstige Gebühren an?
Werden Teilvalutierungszuschläge erhoben?
Wurden mögliche Preisschwankungen bei den Baukosten bzw. Unwägbarkeiten bei den Eigenleistungen berücksichtigt?
Auswirkungen der vorzeitigen Tilgung oder Teiltilgung?
Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung?
Laufzeit und Kosten des Darlehens ? Dauer der Zinsfestschreibung?
Realistischer Zinssatz für die Anschlussfinanzierung?
Berechnen / Ausweisen der Restschuld nach Verbraucherkreditgesetz?
Kosten der (Bauspar-) Zwischenfinanzierung / Bauzeitzinsen?
Wohnflächenberechnung nach DIN 283 oder §§ 42 - 44 II. BV?
Wohnflächengrenzen und Auswirkungen auf öffentliche Mittel?
Voraussetzungen für Wohnungsbauförderung; Förderprogramme der Bundesländer?
Beiträge nach Baugesetzbuch / Kommunale Satzung / Gebührenordnungen?
Belastungssprünge nach Wegfall der Steuervergünstigungen/staatlichen Zulagen?
Bausparvertrag in der (Vor-) Finanzierung?
Grunderwerbsteuer - Besteuerungsgrundlagen?
Unterschied Bankdarlehen zum Versicherungsdarlehen?
Nachweis der Selbsthilfe und der Eigenleistung?
Mithaftungserklärung / Bürgschaft / Grundschuldverlängerung?
Grundbuchrecht - Einschränkungen durch Eintragungen in Abteilung II?
Erbbaurecht ... und die Schwierigkeiten in der Finanzierung ...?
Viele der genannten Punkte und die sachgerechte Beantwortung in einer individuellen Beratung haben erheblichen Einfluss auf die Höhe des "tatsächlichen" Effektivzinses und somit der echten Belastung.
Vielleicht sagt Ihnen Ihr Berater, einige dieser Punkte seien durch gesetzliche Umsetzung des Verbraucherschutzes oder freiwillige kundenfreundliche Auslegung längst nicht mehr aktuell - Na dann dürfte die schriftliche Bestätigung ja kein Problem sein...
Der Darlehensgeber schreibt Ihnen vor, wie viel Sie für Ihre monatliche Lebenshaltung zur Verfügung haben müssen.
Sie sollten aber eine eigene Rechnung erstellen, die Ihnen noch genügend Spielraum lässt. Einschränkungen Ja - aber keine finanziellen Abenteuer ! Überprüfen Sie Ihre Ansprüche.
Stellen Sie zusammen, wie viel Sie monatlich für Ihren Plan erübrigen können ! Ausgangspunkt ist das monatlich zur Verfügung stehende Einkommen. Davon sind alle Ausgaben abzuziehen, die in Ihrem Haushalt üblicherweise anfallen; also die notwendigen Kosten für Nahrung und Kleidung, Versicherungen, Auto- und was sonst noch unentbehrlich ist oder erscheint, z.B. auch der Urlaub und sonstige Rücklagen.
Verwenden Sie dazu gern meine Formulare.