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Von der Vergangenheit zur Gegenwart
Das Berufsbild des Versicherungsmaklers entwickelte sich in dem Maße, wie sich die Versicherung zu einem Instrument der Absicherung von finanziellen Risiken gegen die Zahlung eines Beitrags entwickelte.
Als erste Zeugnisse oberitalienischer Makler gelten in Genua beurkundete Versicherungsverträge aus den Jahren 1154 bis 1164.
Das älteste Dokument, aus dem der Name des Maklers hervorgeht, datiert aus dem Jahre 1319. Er hieß Bardo aus Pisa.
Der älteste erhaltene Seeversicherungsvertrag aus Deutschland stammt aus dem Jahre 1588 und wurde in Hamburg abgeschlossen. Am Zustandekommen dieses Vertrages wirkten Makler mit.
Aus dem Jahre 1642 stammt die "hamburgische Mäklerordnung", wonach nur "...gute, tüchtige Personen zu geschworenen Maklern angenommen werden...".
Der Berufsstand und das Monopol des "beeidigten Maklers" wurde in Deutschland mit der Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches von 1861 und dem "Gesetz betreffs Aufhebung des Instituts der beeidigten Makler" von 1871 aufgehoben.
Nach diversen Verfehlungen von so genannten "Pseudo-Maklern", die sich lange Zeit in diesem nicht mehr geschützten Berufsbild getummelt haben, gibt es jetzt endlich wieder eine Trendumkehr.
Durch EU-Vorgaben, den deutschen Verbraucherschutz und nicht zuletzt eigene Interessensvertretungen streben die seriösen Makler hierzulande wieder nach Anerkennung in Form des "ehrbaren Kaufmanns".
Das Motto lautet also: Zurück zu den Wurzeln...