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Das Drei-Schichtenmodell in der Altersvorsorge

Im zweiten Schritt ermittle ich, welche der „Schichten“ aus dem Alterseinkünftegesetz für Sie in Frage kommen.

Nachfolgend beschreibe ich die Grundzüge des Drei-Schichtenmodells.

Das Alterseinkünftegesetz (AltEinG) regelt die Bestimmungen zur steuerlichen Behandlung der Altersvorsorge neu. Es bewirkt, dass der Beitragszahler in der Ansparphase der Rente durch sofort wirksame Steuervergünstigungen
entlastet, aber dafür in der Auszahlungsphase der Rente nachgelagert besteuert wird.

Vereinfacht gesagt, beginnt mit dem AltEinG bei den Altersvorsorgeaufwendungen eine Verschiebung der Steuerlast aus der Ansparphase in die Auszahlungsphase. Aufwendungen für die Altersvorsorge werden steuerlich in wesentlich höherem Umfang gefördert, im Umkehrschluss dazu müssen Renten zukünftig in immer höher werdendem Maße versteuert werden.

Der Systemwechsel hin zur Besteuerung in der Auszahlungsphase begann in 2005 mit einer 50%igen Besteuerung der Renten bei Auszahlung und wird in 2040 mit 100% zu versteuernden Renten abgeschlossen sein.

Waren es bisher die drei Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rente, auf denen die Altersvorsorge ruhte, ist nun ein Umdenken erforderlich. Das neue Altersvorsorgemodell setzt sich aus drei Schichten zusammen, die eine tragfähige Altersabsicherung ergeben und zu unterschiedlichen Zeiten steuerlich gefördert werden. Zwischen Altersvorsorge und Vermögensaufbau wird klar unterschieden.

Wer mehr
zu den einzelnen Schichten wissen möchte...

 
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