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Familiengründung

1. Risikosituationen

Besonderheit der Lebensphase Familiengründung ist, dass über die bisher bereits besprochenen Versorgungssituationen hinaus auch Risiken weiterer Personen übernommen werden müssen. Kinder bringen folgende Bedarfe mit sich:

  • Ersatz ausfallenden Einkommens für die Eltern

  • Deckung von Mehrkosten durch die Kinder

  • Personenrisiken der Kinder (siehe Lebensphase Kindheit/Jugend)


Bei den Personenrisiken
gewinnt deshalb die Risikoversicherung zur gegenseitigen Absicherung der Eltern bzw. zur Absicherung der Kinder bei Ableben der Eltern an Bedeutung.

Häufig geht dies auch einher mit einer Verschiebung der finanziellen und persönlichen Prioritäten in Versorgungs- und Vermögensfragen sowie der Risikoneigung.
In dieser Phase sind nur einzelne Hinweise über die bisher bereits besprochenen Versorgungen hinaus wichtig.

2. Versicherungsbedarf

2.1 Haftpflicht

Entsteht eine Ehe oder Partnerschaft neu, können die bisher getrennten Privathaftpflichtversicherungen zusammen gelegt werden. Vorrang hat dabei die ältere Versicherung. Sofern bisher Sondertarife für Singles in Anspruch genommen wurden, muss diese nun auf Familientarif umgestellt werden.

2.2 Krankenversicherung

In der privaten Vollkrankenversicherung besteht Anspruch auf eine Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung, diese ist aber kurz nach der Geburt zu beantragen.

2.3 Hinterbliebenenversorgung

Eine der wichtigsten Versicherungen in dieser Phase ist die Risikolebensversicherung
, auch wenn sie in der Mischung mit Kapitalbildung (Kapitallebensversicherung) gewählt wird. Folgende Fragen sind dazu wichtig:

Wer sollte diese abschließen? Häufig gibt es einen Versorger in der Familie. Aber nicht nur sein Leben und damit sein Einkommen sind wichtig für die Familie. Verstirbt der andere Partner, muss der Versorger die Kindererziehung übernehmen und auf Einkommen verzichten. Das vergessen Familien häufig. Empfehlenswert ist deshalb eine verbundene Risikolebensversicherung
auf beide Elternteile. Sie wird fällig, unabhängig welche der beiden Personen verstirbt und sichert damit dem überlebenden Partner oder den Kindern eine finanzielle Versorgung.

Wie hoch sollte sie sein? Hier bewährt sich die Szenariotechnik: "Was wäre wenn" ist die richtige Fragestellung. Welches Einkommen entfällt wie lange? Wie lange und in welcher Höhe besteht Abhängigkeit hiervon? Beispiel: Eine Familie hat einen Versorger (40 Jahre) mit 3.000 Euro Nettomonatseinkommen bzw. 36.000 Euro jährlich. Die Kinder sind 3 und 2 Jahre alt. Ein Elternteil befindet sich noch für ein Jahr im Erziehungsurlaub. Bei Versterben des Versorgers könnte der andere Elternteil nach Eintritt beider Kinder in der Schule in Teilzeit mit 12.000 Euro Nettojahrseinkommen wieder arbeiten gehen, nach weiteren 4 Jahren Vollzeit. Eine Versorgung wäre danach sicher gestellt. Damit fehlen im Ernstfall für zunächst 4 Jahre (Eintritt des zweiten Kindes in die Schule) jeweils 36.000 Euro und danach für weitere 4 Jahre 24.000 Euro, in der Summe also 240.000 Euro. Ggf. ist noch eine Hinterbliebenenrente gegenzurechnen.Verstirbt der andere Elternteil, würde der Versorger seine Berufstätigkeit vorübergehend aufgeben oder alternativ eine Kinderfrau einstellen. Der Geldbedarf ist ähnlich einzuschätzen.

Die Risikolebensversicherung kann sofort auch zur Kapitalbildung eingesetzt werden, indem sie als Kapitallebensversicherung abgeschlossen wird. Häufig ist dies aber aus dem verfügbaren Einkommen nicht in der oben besprochenen Höhe der Versicherungssumme möglich. Dann sollte entweder erst nur eine Risikoversicherung abgeschlossen werden, bei der in den ersten 10 Jahren der Vertragslaufzeit ein Umtauschrecht
bis zur Höhe der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung besteht. Oder es wird eine kleinere Kapitallebensversicherung und eine Risikozusatzdeckung (oder eine zusätzliche Risikoversicherung) mit der restlichen, benötigten Risikoversicherungssumme abgeschlossen.




 
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