Zweites Pflegestärkungsgesetz - Ihr Versicherungsmakler in Hannover-Linden

Suche
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Zweites Pflegestärkungsgesetz

Dienstleistung > Versicherungen

Zum 01.01.2017 treten wesentliche Änderungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft. 
Das PSG II hat das Ziel, der individuellen Pflegebedürftigkeit der Menschen besser gerecht zu werden.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in 5 Pflegegrade statt der bisherigen 3 Pflegestufen + Pflegestufe „0“.

Neues Begutachtungsverfahren
  • Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird nach dem Grad der Selbstständigkeit und Fähigkeiten statt nach dem Faktor Zeit bemessen. 
  • Das neue Begutachtungsverfahren gilt für alle, die erstmals ab 2017 pflegebedürftig werden oder einen höheren Pflegegrad beantragen.
  • Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden in die Einstufung mit einbezogen.
  • Empfehlungen des Gutachters für Pflegehilfsmittel gelten als Antrag auf Leistungsgewährung.


 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü