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Durch unglückliche Ereignisse kann jeder schlagartig zum Pflegefall werden.
Unsicherheit bei Eintritt eines Pflegefalls ("Was muss ich jetzt tun?"). Dienstleistungen rund um die Pflege helfen.
Wussten Sie schon? "Kinder haften für ihre Eltern"
Reichen Rente, gesetzliche Pflegeversicherung und Vermögen der Eltern nicht aus, um die Pflegekosten zu bezahlen, nimmt der Staat die Kinder der pflegebedürftigen Person in die Pflicht. In der Praxis geht das Sozialamt in Vorleistung und fordert die Unterhaltsansprüche dann bei den Kindern ein.
Auch wenn die Eltern das nicht wollen - verhindern können sie es nicht: ein Verzicht auf Unterhaltsansprüche ist unwirksam. Dabei können gegebenenfalls vorausgegangene Schenkungen des Pflegebedürftigen vom Sozialamt bis zu 10 Jahre rückgängig gemacht werden.
Problemfall: Pflege zu Hause
Die meisten Bürger wünschen sich auch als Pflegefall so lange wie möglich zu Hause bleiben zu können. Wie viel Leistungen der Einzelne in dieser Situation aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erwarten kann... mehr