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Risikosituationen
Im Ruhestand gewinnt die Bewahrung des Erreichten und der geordnete Verzehr von Vermögen die Oberhand über andere Versorgungs- und Vermögensziele. Einige Versicherungen werden nicht mehr benötigt, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch eine Versorgung von Kindern ist spätestens in dieser Phase nicht mehr notwendig.

Interessant sind in dieser Phase vor allem Fragen der richtigen Kapitalanlage. Rund um das Ruhestandsalter werden Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen fällig, wobei letztere häufig eine Kapitaloption besitzen, als Einmalsumme ausgezahlt zu werden.

Damit stellt sich die Frage der Wiederanlage. Diese soll in der Regel dem Ziel dienen, einen möglichst großen Verzehr durch ertragreiche, gleichzeitig aber sichere Anlage zu erzielen. Je nach individueller Zielsetzung kann dies mit Kapitalerhalt beabsichtigt sein, damit beispielsweise Kinder ein entsprechendes Erbe erzielen können oder aber mit Kapitalverzehr.

Zu diesem Zeitpunkt laufen oft auch Finanzierungen, insbesondere Hypotheken aus und müssen abgelöst werden. Dann zeigt sich, ob die Besparung über Bausparverträge, Lebensversicherungen oder andere Wege ausreichend war.

Im Übrigen unterscheiden sich die Risikosituationen bei Personenschäden, Vermögensschäden und Sachschäden nicht von denen in den vorhergehenden Lebensphasen.

Persönliche Anmerkungen:

Diese Übersicht soll als Leitfaden bzw. Richtschnur für die weitgehend unbekannte Materie „Versicherung“ in den jeweiligen Lebenssituationen dienen.

Ihre tatsächlichen individuellen Bedürfnisse und Wünsche können nur in einem persönlichen Beratungsgespräch mit ausführlicher Analyse Berücksichtigung finden.

Hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Jürgen Schewe



 
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