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Eintritt in den Beruf

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Eintritt in den Beruf


1. Risikosituationen

Zu den für jede Lebensphase typischen Personenrisiken kommen mit Eintritt in den Beruf neue Risiken ins Spiel. Das wichtigste neue Risiko sind Vermögensschäden, insbesondere das Haftpflichtrisiko.

Eine Veränderung gegenüber der Lebensphase Kindheit/Jugend betrifft auch das Risiko Erwerbsunfähigkeit
, das durch den Eintritt in den Beruf vom abstrakten zum konkreten Risiko der Berufsunfähigkeit wird. Auch beim Risiko Unfall konkretisiert sich das Teilrisiko "Entgehendes Einkommen" durch den Berufseintritt. Beim Risiko Krankheit verändert sich die Situation durch den Berufseintritt dadurch, dass in der Regel eine eigene Versicherungspflicht eintritt.

Mit dem Eintritt in den Beruf ist hier nicht nur die Aufnahme einer unselbstständigen Beschäftigung gemeint, sondern auch

  • Beginn eines Ausbildungsverhältnisses
  • Eintritt in ein Referendariat
  • Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit.


Das Risiko Haftpflicht
kann dabei durchaus schon früher eintreten. Dieses Risiko ist bei den Eltern nur bis zum Abschluss einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung oder eines ersten Studiums sowie bis zur Gründung eines eigenen Haushalts - siehe nächste Lebensphase - mitversichert.

1.1 Haftpflicht
Eine gesetzliche Haftung für Schäden, die anderen zugefügt werden, besteht schon als Jugendlicher teilweise und mit Vollendung der Volljährigkeit vollständig. Diese Haftung wird aber über eine Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Die Mitversicherung entfällt automatisch mit Eintritt in den Beruf.

Die Privathaftpflichtversicherung ist wahrscheinlich die einzige Versicherung, über deren unbedingte Notwendigkeit für alle Betroffenen sich die Versicherungswirtschaft und die Verbraucherschützer vollkommen einig sind.

1.2 Unfall
Die drei wichtigsten Kostenfaktoren nach einem Unfall sind:


  • Heilung und Rehabilitation, soweit diese nicht von einem Krankenversicherungsträger übernommen werden, beispielsweise kosmetische Operationen
  • Umbaumaßnahmen für behindertengerechtes Wohnen, zum Beispiel Rampen und Treppenaufzüge
  • Entgehendes Einkommen, wenn der Beruf wegen einer unfallbedingten Behinderung nicht oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.


Das entgehende Einkommen
ist hier allerdings praktisch identisch mit dem Risiko Berufsunfähigkeit. Deshalb gilt auch für die Beratungspraxis der Grundsatz, dass eine ausreichend hohe Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU-Versicherung) Priorität hat und eine entsprechende Absicherung über die Unfallversicherung entbehrlich macht. Allerdings verbleiben damit mindestens immer noch die beiden anderen, o.g. Kostenfaktoren, die durch das Risiko Unfall entstehen können.

1.3 Krankheit
Mit Eintritt in den Beruf tritt in vielen Fällen eine eigene Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung ein. Für den Berater tut sich damit als ein Beratungsfeld mit Servicecharakter die Frage einer günstigen Krankenversicherung auf.

Im Übrigen gelten aber die Ausführungen zu den weiteren Kostenrisiken wie in der vorhergehenden Lebensphase.

1.4 Berufsunfähigkeit
Durch Krankheit oder Unfall kann das Einkommen aus Beruf vollständig oder teilweise verloren gehen. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet hiergegen nur geringfügigen Schutz. Es gibt eine Rente bei Erwerbsminderung , deren Voraussetzungen aber höher liegen als bei der "einfachen" Berufsunfähigkeit. So kann der Versicherte prinzipiell auf andere Berufe verwiesen werden, ehe eine solche Rente fällig wird. In den ersten fünf Berufsjahren gibt es überhaupt keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Und die Rentenhöhe ersetzt selbst im Idealfall nur einen Teil des bisherigen Nettoeinkommens.

2. Versicherungsbedarf

2.1 Privathaftpflichtversicherung
Siehe dazu die Ausführungen oben. Wichtig sind ausreichend hohe Deckungssummen von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und für Sachschäden, zumal diese meist wenig Aufschlag auf die Grundsummen kosten. Es gibt eine Reihe Zusatzdeckungen, die im Einzelfall sinnvoll sein können. Hier sind beispielsweise aufzuzählen:
Forderungsausfallässigkeitähigkeitund Gefälligkeitenüsselschäden…

2.2 Unfallversicherung
Die wichtigsten Leistungen sind:

Invaliditätsleistung:
Mindestens in Höhe der zu erwartenden Kosten für Heilung und Umbau (s.o.) und das bereits ab einem Invaliditätsgrad, bei dem diese Kosten bereits anfallen können.
Beispiel: Vom Kunden erwartete Kosten 30.000 Euro ab 50% Invaliditätsgrad (z.B. Verlust des Beins bis unterhalb des Knies), damit benötigte Invaliditätssumme 60.000 Euro bei Vollinvalidität (100%) nach einfacher Summenstaffel.

Unfallrente oder Invaliditätsleistung:
Wenn entgehendes Arbeitseinkommen abgedeckt werden soll und keine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsversicherung besteht (s.u.) bietet sich die Unfallrente (mit dynamischer Anpassung) besonders an. Alternativ eine ausreichend hohe Invaliditätssumme nach der Faustformel 20- bis 25-faches Jahresnettoeinkommen.

Beispiel: Es gilt ein Jahresnettoeinkommen von 18.000 Euro zu ersetzen, ab einem Invaliditätsgrad von 70% (z.B. Verlust eines Arms im Schultergelenk). Das entspricht 18.000 EUR x 20 = 360.000 Euro Kapitalbedarf: 70% = ca. 500.000 Euro Invaliditätssumme bei Vollinvalidität (100%) nach einfacher Summenstaffel. Wird eine progressive Summenstaffel vereinbart, kann die Grundsumme durchaus niedriger gewählt werden.

Dieser Faktor kann allerdings bei fortschreitendem Alter gesenkt werden, weil die Zahl der noch ausstehenden Berufsjahre abnimmt.

Todesfall-Leistung:
Neben einem Kostenersatz für Beerdigungskosten hat die Todesfall-Leistung nach eine andere Aufgabe. Eine Invaliditätsleistung (s.o.) wird in der Unfallversicherung erst dann fällig, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung durch einen Unfall endgültig festgestellt werden kann. Ist diese Beeinträchtigung gemäß Gliedertaxe (siehe Beispiele oben) nicht eindeutig, kann sich die Feststellung bedingungsgemäß bis zu einem Jahr nach dem Unfall hinziehen. Der Versicherte hat in dieser Situation Anspruch auf eine vorläufige Leistung bis zur Höhe der wahrscheinlich fälligen Leistung, aber begrenzt auf die Höhe einer vereinbarten Todesfall-Leistung. Deshalb sollte diese ausreichend hoch gewählt werden.

2.3 Krankenversicherung
Über die bereits in der vorhergehenden Lebensphase besprochenen Hinweise hinaus ist hier wichtig zu ergänzen, dass der privat Vollversicherte sowie der wegen Überschreitens der entsprechenden Beitragsbemessungsgrenze freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte dringend eine ausreichend hohe Krankentagegeldversicherung benötigt. Diese ersetzt das Einkommen, das entweder sofort oder beim Angestellten nach Ablauf der Lohnfortzahlung entfällt.

2.4 Berufsunfähigkeit
Diese Versicherung hat besonders hohe Bedeutung und sollte in jungen Jahren abgeschlossen werden, so lange noch keine oder geringe gesundheitliche Einschränkungen oder Vorerkrankungen bestehen. Durch die Vereinbarung einer dynamischen Erhöhung werden Gehaltssteigerungen und dadurch bedingte Steigerungen des Bedarfs an Berufsunfähigkeitsversorgung abgefangen, die durch eine Veränderung der Gesundheitssituation sonst oft später nicht mehr erlangt werden kann.

Die Höhe der vereinbarten Rente sollte nach einer Faustformel etwa 50% des Bruttoeinkommens betragen, wenn man davon ausgeht, dass das Nettoeinkommen rund 70% vom Brutto ausmacht und bestenfalls rund 20% vom Brutto durch eine Rente wegen Erwerbsminderung durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger ersetzt werden.




 
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