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Haushaltsgründung

1. Risikosituationen

Besonderheit der Lebensphase Haushaltsgründung ist, dass zu den bisher bereits besprochenen Personenrisiken
neue Risiken hinzutreten, insbesondere das Vermögensrisiko Haftpflicht (siehe hierzu Ausführungen in der Lebensphase Eintritt in den Beruf) sowie bei Anschaffung eines PKW auch die KFZ-Haftpflicht und Sachrisiken wie beispielsweise

  • Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen von Hausrat 
  • Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen von PKW 
  • Fahrzeugunfall.


Sachrisiken

Die Sachrisiken können in bestimmten Grenzen vermieden oder eingegrenzt werden.

Feuer:

Eine sinnvolle Schadenverhütung ist, in der Wohnung in allen Räumen Rauchmelder
an der Decke zu installieren. Diese sind für relativ geringe Kosten im Baumarkt erhältlich oder fachmännisch verlegt durch einen Elektroinstallationsbetrieb. Rauchmelder dienen dazu, die Bewohner frühzeitig bei Entstehen eines Brandes zu warnen und dadurch mindestens Menschenleben zu retten, möglicherweise aber auch die Sachwerte durch frühzeitige Brandbekämpfung.
Ebenfalls sinnvoll ist eine Löschdecke
in der Küche, die bei Fettbränden eingesetzt wird. Brennendes Öl in einer überhitzten Pfanne darf niemals mit Wasser gelöscht werden, was zu einer Verpuffung führt.
Für den Heimwerker ist außerdem ein Handfeuerlöscher
empfehlenswert, mit dem kleinere Brände schnell gelöscht werden können. Dieser muss aber regelmäßig gewartet werden, damit er funktionstüchtig bleibt.

Wasser:

Viele Schäden durch Frost und Bruch können vermieden werden, indem Wasserhähne, insbesondere Zuleitungen zu Waschmaschinen, Gartenschläuche etc. nach Gebrauch abgedreht werden.

Sturm/Hagel:

Solche Schäden werden vermieden, indem beschädigte Dächer umgehend gewartet und Fenster und Türen regelmäßig verschlossen werden.

Einbruchdiebstahl:

Hier gibt es eine Reihe sinnvoller mechanischer Sicherungen
, die vorbeugend wirken. Diese sind wichtiger als jede Alarmanlage, weil sie Gelegenheitseinbrecher wirkungsvoll abschrecken, während sich der Profi auch durch eine Alarmanlage nicht beeindrucken lässt. Zudem sind die Kosten geringer. Beratungsmaterial hierzu gibt es in den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.
Die Sachwerte sind für die meisten Haushalte so hoch in Relation zum Gesamtvermögen, dass eine ausreichende Versicherung selbst bei guter Vorsorge anzuraten ist.

2. Versicherungsbedarf

2.1 Gebäude

Eine Gebäudeversicherung ist meist schon Pflicht, sofern das Gebäude finanziert wird. Die Versicherung sollte mindestens die folgenden Gefahren umfassen:

  • Feuer 
  • Leitungswasser 
  • Sturm/Hagel 
  • Elementarschäden (Erdsenkung, Erdbeben, Überschwemmung, Lawinen, Sturmflut u.a.)


Sinnvoll und in Relation zur Gesamtprämie nicht teuer sind Zusatzdeckungen für

Aufräumungs- und Abbruchkosten, die insbesondere bei Entsorgung von Brandschutt (Sondermüll) sehr teuer werden können, mit mindestens 10 % der Versicherungssummeärmeschädenund Sengschädendie vor allem nach einem Brand teuer zu stehen kommen könnenäude, Einfriedungen, Garagen, Carportsaußerhalb des Gebäudes (standardmäßig sind nur Zuleitungsrohre und diese nur auf dem Versicherungsgrundstück versichert.)
Überspannungsschäden (als Folge eines Blitzeinschlags)

2.2 Hausrat

Die Hausratversicherung umfasst die gleichen Gefahren wie oben bei der Gebäudeversicherung beschrieben, zusätzlich Einbruchdiebstahl und Raub. Sinnvolle Zusatzdeckungen sind z.B.:

Haushaltsglasversicherung, wenn Ceran-Kochfelder oder teure Sonderverglasungen vorhanden sindDiebstahl auch aus dem KFZ: Wird ein PKW aufgebrochen, sind entgegen einem verbreiteten Irrtum Hausratgegenstände im Fahrzeug nicht etwa über eine Fahrzeugversicherung abgedecktZumindest bei höherwertigen Fahrrädern sinnvoll, denn diese sind über die Grunddeckung nur in der Wohnung oder dazu gehörenden, abgeschlossenen Kellerräumen versichert. Verträge ohne Nachzeitklausel sind hier empfehlenswert.

2.3 KFZ-Versicherung

Eine Vollkaskoversicherung ist nicht nur bei neuwertigen PKW sinnvoll, da hier das Risiko Fahrzeugbeschädigung oder -zerstörung mit durchschnittlichen Fahrzeugwerten von 25.000 Euro besonders deutlich ist. Das neue Schadensrecht verschafft schwächeren Verkehrsteilnehmern seit 1.8.2002 mehr Rechte, wodurch Fahrzeugbesitzer nun für viele fremd verursachte Schäden trotzdem selbst aufkommen müssen. Und selbst eine Fahrzeuglackierung ist heute so teuer, dass der Abschluss der Vollkaskoversicherung
sinnvoll erscheinen kann.

Mindestens aber sollte eine Teilkaskoversicherung
abgeschlossen werden, mit der Elementarrisiken wie Fahrzeugbrand sowie Diebstahl, Glasbruch oder der Zusammenstoß mit Tieren abgedeckt werden.




 
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